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Gemeindeversammlung Seite Drucken

Die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der Gemeinde versammelt sich:
  • bis Ende Dezember zur Budgetgemeinde
  • bis Ende Juni zur Rechnungsgemeinde
  • auf Anordnung der Gemeindebehörde, wenn spruchreife Traktanden vorliegen
  • auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten, wenn dem Gemeindepräsidenten ein schriftliches Begehren unter Angabe der Gründe eingereicht wird.

Kontakt

Matthias Hofmann
matthias.hofmann@bottighofen.ch

Aufgaben

Nebst ihren Pflichten gemäss Gesetz und Verfassung nimmt die Gemeindeversammlung folgende Befugnisse wahr:
  1. Genehmigung der Versammlungsprotokolle
  2. Genehmigung des Budgets
  3. Festsetzung des Steuerfusses
  4. Genehmigung der Jahresrechnung
  5. Genehmigung und Aenderung von Reglementen und der Gemeindeordnung
  6. Bewilligung von Krediten, welche die Finanzkompetenz der Gemeindebehörde übersteigen
  7. Erteilung von Prozess- und Vergleichsvollmachten für Streitwerte, die den Kompetenzbereich der Gemeindebehörde für einmalige Ausgaben überschreiten
  8. Aenderung des Zonenplanes unter Vorbehalt der Genehmi-gung des Departementes für Bau und Umwelt
  9. Entscheidungen über neu zu übernehmende Aufgaben durch die Gemeinde, soweit sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben sind
  10. Erteilung des Gemeindebürgerrechts
  11. Beschluss über die Zugehörigkeit in Gemeindezweckverbänden
  12. Kauf und Verkauf von Grundstücken, sofern das Geschäft die Finanzkompetenz der Gemeindebehörde übersteigt.
  13. Die Einleitung von Enteignungsverfahren.

Voraussetzungen

Teilnehmen dürfen alle Stimmberechtigten Einwohner der Gemeinde Bottighofen. Die Stimmrechtsausweise werden rechtzeitig versandt und sind zur Versammlung mitzubringen.

Die Gemeindeversammlung hat beschlossen, dass auch nicht stimmberechitgte Bottighofer Einwohner an der Versammlung teilnehmen dürfen. Diese haben jedoch kein Stimm- und Antragsrecht. Die Teilnahme an den Diskussionen ist erlaubt. Die interessierten Personen haben sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Sie erhalten daraufhin die nötigen Unterlagen zugestellt, welche sie ebenfalls zur Versammlung mitzubringen haben (Eingangskontrolle).

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Datum Sitzung