Jeder Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Todes dem Bestattungsamt gemeldet werden.
 
Wir veranlassen:
- die Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort
- die Anmeldung einer allfälligen Kremation
- die Überführung des Leichnams ins Krematorium
- die Amtliche Publikation in den Anschlagskästen und der Thurgauer Zeitung (freiwillig)
- die Grabaushebung
 
Benötigen Sie einen amtlichen Todesschein? Amtliche TodesscheineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind gebührenpflichtig und können beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes bestellt werden.

Zugehörige Objekte

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