Die ausgefüllte Steuererklärung ist bis zum 30. April beim Steueramt einzureichen. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, eine elektronische FristverlängerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bis zum 30. September zu beantragen.
 
Zur Erstellung Ihrer Steuererklärung bietet die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau die kostenlose Steuererklärungssoftware eFiscExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an. Sie können die elektronisch ausgefüllte Steuererklärungen ausdrucken oder elektronisch übermitteln.  
 
Die WegleitungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. liefert Antworten auf die meisten Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung. Wenn Sie keine Antwort finden, sind wir gerne am Schalter, telefonisch oder per E-Mail für Sie da.

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