Die AHV-Zweigstelle ist in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zum Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ). Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben jedoch immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig.
 
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Hausdienstarbeitende: Online Formulare | Ausgleichskasse ThurgauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Weitere Informationen zur AHV/IV/EO finden Sie auf der Seite des Sozialversicherungszentrum ThurgauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Schulstrasse 4
8598 Bottighofen
Tel. 058 346 80 00
info@bottighofen.ch

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