Im Bereich der individuellen Prämienverbilligung (IPV) werden Antragsformulare bearbeitet und geprüft, Anfragen sowie Informationen zur IPV bereitgestellt und Anträge auf Neubemessung der IPV bearbeitet.
 
Seit 1996 besteht in der Schweiz die Krankenversicherungspflicht. Die Krankenkassen-Kontrollstelle überprüft deren Einhaltung und kümmert sich um die Zwangszuweisung an einen Krankenversicherer, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Zudem werden Befreiungsanträge von Grenzgängern bearbeitet.
 
Weitere Informationen finden Sie hier: Amt für Gesundheit.

Kontakt

Krankenkassen-Kontrollstelle
Schulstrasse 4
8598 Bottighofen
Tel. 058 346 80 00
info@bottighofen.ch

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