Überprüfung Sondernutzungspläne - Festlegung Gewässerraumlinien
Sondernutzungspläne ergänzen und verfeinern die von Zonenplan und Baureglement vorgegebene bauliche Grundordnung der Gemeinde für ein bestimmtes Gebiet. Das Thurgauer Planungs- und Baugesetz (PBG) verpflichtet die Gemeinden, alle Sondernutzungspläne bis Ende 2027 an das neue PBG anzupassen. Die Gemeinde hat die NRP Ingenieure AG, Amriswil, damit beauftragt, die zurzeit bestehenden 32 bzw. 29 Sondernutzungspläne zu analysieren. Die Analyse hat gezeigt, dass gesamthaft 18 Sondernutzungspläne vollständig aufgehoben, und zwei teilweise aufgehoben werden können.
Zudem müssen die Gemeinden bis Ende 2026 die Gewässerräume entlang von Gewässern neu festlegen. Die Gewässerräume entlang dem See wurden im Zusammenhang mit der Bereinigung der Ortsplanungsrevision festgelegt. In einem zweiten Schritt werden nun die Gewässerräume entlang von Fliessgewässer festgelegt. Weil teilweise ein enger Zusammenhang zwischen Sondernutzungsplänen und Gewässerräumen besteht, hat der Gemeinderat entschieden, die Verfahren zu koordinieren.
Während der Vernehmlassungsfrist im Zusammenhang mit der Aufhebung bzw. Teilaufhebung von Sondernutzungsplänen sowie der Festlegung der Gewässerraumlinien entlang der Fliessgewässer sind gesamthaft vier Stellungnahmen eingegangen. In der Folge hat der Gemeinderat Gespräche mit Verfassern von Stellungnahmen geführt und die Eingaben schriftlich beantwortet. Die öffentliche Auflage erfolgt ab 13. März 2026.
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