Überprüfung Sondernutzungspläne - Festlegung Gewässerraumlinien

Sondernutzungspläne ergänzen und verfeinern die von Zonenplan und Baureglement vorgegebene bauliche Grundordnung der Gemeinde für ein bestimmtes Gebiet. Das Thurgauer Planungs- und Baugesetz (PBG) verpflichtet die Gemeinden, alle Sondernutzungspläne bis Ende 2027 an das neue PBG anzupassen. Die Gemeinde hat die NRP Ingenieure AG, Amriswil, damit beauftragt, die zurzeit bestehenden 32 bzw. 29 Sondernutzungspläne zu analysieren. Die Analyse hat gezeigt, dass gesamthaft 18 Sondernutzungspläne vollständig aufgehoben, und zwei teilweise aufgehoben werden können.

Zudem müssen die Gemeinden bis Ende 2026 die Gewässerräume entlang von Gewässern neu festlegen. Die Gewässerräume entlang dem See wurden im Zusammenhang mit der Bereinigung der Ortsplanungsrevision festgelegt. In einem zweiten Schritt werden nun die Gewässerräume entlang von Fliessgewässer festgelegt. Weil teilweise ein enger Zusammenhang zwischen Sondernutzungsplänen und Gewässerräumen besteht, hat der Gemeinderat entschieden, die Verfahren zu koordinieren.

Am Mittwoch, 12. November 2025 hat eine öffentliche Informatinosveranstaltung stattgefunden. Gestützt auf § 9 PBG lässt der Gemeinderat Bottighofen eine öffentliche Mitwirkung durchführen. Die Unterlagen können vom 13. November 2025 bis zum 12. Dezember 2025 auf der Internetseite und im Dorfzentrum eingesehen werden. Eingaben zu den Mitwirkungsunterlagen können bis am 12. Dezember 2025 an den Gemeinderat Bottighofen, Schulstrasse 4, 8598 Bottighofen, gerichtet werden.

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