Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
Während der Brut-und Setzzeit, kann eine hohe Störung der Aufzucht zum Verlust von Brut sowie zum qualvollen Tod der Wildtiere führen.
(HundeV; RB 641.21) Busse CHF 100.--.
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Leinenpflicht ab 1.4.-31.7.24 | Download | 0 | Leinenpflicht ab 1.4.-31.7.24 |