Anmeldung 
Die Anmeldung eines Hundes in der Gemeinde erfolgt über den Online-Dienst oder direkt bei uns auf der Gemeindeverwaltung.
 
Bei der Anmeldung eines Hundes sind der Heimtierpass / das Hundebüchlein und die Police der Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Franken vorzulegen. Zudem schreibe das Thurgauer Hundegesetz vor, dass wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss.
 
Weitere Informationen rund um die Hundehaltung in Bottighofen finden Sie in unserem Merkblatt. 
 
Meldepflicht bei bereits registrierten Hunden
Halter registrierter Hunde sind verpflichtet, uns Änderungen ihrer Personalien, einen Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen. Dies kann auch über den Online-Dienst erfolgen.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt Hundewesen (PDF, 308.23 kB) Download 0 Merkblatt Hundewesen