Vereinbarung betreffend Herabsetzung des Grenzabstandes (Näherbaurecht)

Bei Unterschreitung der gesetzlichen Grenzabstände ist der Eintrag im Grundbuch unumgänglich. In solchen Fällen muss das Formular "Vereinbarung betreffend Herabsetzung des Grenzabstandes" oder ein Dienstbarkeitsvertrag zusammen mit dem Baugesuch bei der Bauverwaltung eingereicht werden.

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