Rücklieferung für Solarstrom
Die Technischen Betrieb Bottighofen nehmen ab dem 1.1.2026 erneuerbaren Solarstrom basierend auf dem Referenz-Marktpreis (RMP) gemäss Art.15 EnFV ab, den das Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise festlegt. Dieser ist auf der BFE-Website abrufbar. Der ReferenzMarktpreis für Strom aus erneuerbaren Energien entspricht dem durchschnittlichen Börsenpreis für Elektrizität im Marktgebiet Schweiz, basierend auf den tatsächlichen viertelstündlichen eingespeisten Strommengen der lastganggemessenen Anlagen. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 150 kW betragen (gemäss Art.12 Abs1 EnV) die Mindestvergütungen:
PVA mit einer Leistung < 30 kW (mit oder ohne Eigenverbrauch) 6.0 Rp./kWh
PVA mit einer Leistung ≥ 30 kW - 150 kW (mit Eigenverbrauch) 1.20 – 5.80 Rp./kWh
PVA mit einer Leistung ≥ 30 kW - 150 kW (ohne Eigenverbrauch) 6.2 Rp./kWh
Mehr Informationen zum RMP und dem ökologischen Mehrwert finden Sie im Dokument «2026 Rückspeisevergütung_Bottighofen» https://www.bottighofen.ch/publikationen/577261
Die Vergütung für den rückgelieferten Solarstrom gemäss RMP für das 1.Quartal und 2.Quartal wird Ihnen mit der Halbjahresrechnung im Juli 2026 gutgeschrieben.